Willkommen bei Autoankauf ADAM, Ihrem zuverlässigen Partner für den Ankauf von Unfallwagen. Wir kaufen defekte Autos aller Art, unabhängig davon, ob sie Unfallschäden, Getriebeschäden, Motorschäden, Turboschäden, Rost oder andere Probleme aufweisen. Wir zahlen mehr als im Gutachten steht und bieten einen schnellen und unkomplizierten Verkaufsprozess mit Barzahlung bei Abholung. Wir bieten auch einen Abschleppdienst an, der rund um die Uhr, also 24 Stunden, verfügbar ist. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Unfallauto zu verkaufen und einen fairen Preis dafür zu erhalten. Wir sind hier um Ihnen zu helfen, schnell und einfach von Ihrem defekten Auto loszuwerden.
Unfallwagen verkaufen — wählen Sie Ihr Bundesland und finden Sie den passenden Standort.
Hintergründe und Tipps rund um Unfallwagen verkaufen — alle Beiträge im Blog.
Antworten rund um Unfallwagen verkaufen.
Mit steigender Geschwindigkeit nimmt die Bewegungsenergie des Fahrzeugs stark zu. Deshalb benötigt ein schneller fahrendes Fahrzeug wesentlich mehr Strecke, um zum Stillstand zu kommen.Die Faustformel macht den Unterschied gut sichtbar:30 km/h → 9 Meter Bremsweg50 km/h → 25 Meter Bremsweg80 km/h → 64 Meter Bremsweg100 km/h → 100 Meter BremswegAusreichender Sicherheitsabstand und eine an die Verkehrs-, Straßen- und Wetterbedingungen angepasste Geschwindigkeit sind deshalb entscheidend, damit bei einer plötzlichen Gefahr genügend Strecke zum Reagieren und Bremsen bleibt.Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beurteilung der jeweiligen Verkehrssituation. Tatsächliche Werte und Bedingungen können je nach Fahrzeug, Fahrbahn, Witterung und Situation abweichen.
Nein. Die Faustformel liefert lediglich einen Orientierungswert. Wie lang der tatsächliche Bremsweg ausfällt, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:GeschwindigkeitZustand und Qualität der ReifenProfiltiefeZustand der Bremsanlagetrockene, nasse oder vereiste FahrbahnGefälle oder SteigungBeladung und FahrzeugStraßenoberflächeBesonders bei Nässe, Schnee oder Eis kann sich der tatsächliche Bremsweg deutlich verlängern. strong="">Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beurteilung der jeweiligen Verkehrssituation. Tatsächliche Werte und Bedingungen können je nach Fahrzeug, Fahrbahn, Witterung und Situation abweichen.
Bei einer Gefahrenbremsung wird in der Fahrschul-Faustformel der normale Bremsweg halbiert:Gefahrenbremsung = normaler Bremsweg ÷ 2Bei 50 km/h wären das statt 25 Metern ungefähr 12,5 Meter.Der Reaktionsweg kommt allerdings weiterhin hinzu.Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beurteilung der jeweiligen Verkehrssituation. Tatsächliche Werte und Bedingungen können je nach Fahrzeug, Fahrbahn, Witterung und Situation abweichen.
Der Bremsweg beginnt erst in dem Moment, in dem die eigentliche Bremsung einsetzt. Bevor Du auf eine Gefahr reagierst und das Bremspedal betätigst, legt Dein Auto jedoch bereits eine bestimmte Strecke zurück.Diese wird als Reaktionsweg bezeichnet.Für ihn gilt als Faustformel:Reaktionsweg = (Geschwindigkeit ÷ 10) × 3Der gesamte Weg vom Erkennen einer Gefahr bis zum Stillstand des Autos ist der Anhalteweg:Reaktionsweg + Bremsweg = AnhaltewegBei 50 km/h ergeben die Faustformeln beispielsweise:Reaktionsweg: 15 MeterBremsweg: 25 MeterAnhalteweg: 40 MeterHinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beurteilung der jeweiligen Verkehrssituation. Tatsächliche Werte und Bedingungen können je nach Fahrzeug, Fahrbahn, Witterung und Situation abweichen.
Den Bremsweg eines Autos kannst Du mit einer einfachen Faustformel überschlägig berechnen:Bremsweg = (Geschwindigkeit in km/h ÷ 10)²Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich beispielsweise:50 ÷ 10 = 55 × 5 = 25 Meter BremswegBei 100 km/h sind es nach der Faustformel bereits:100 ÷ 10 = 1010 × 10 = 100 Meter BremswegDas zeigt einen wichtigen Zusammenhang: Verdoppelt sich die Geschwindigkeit, verdoppelt sich der Bremsweg nicht einfach. Nach der Faustformel vervierfacht er sich.Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beurteilung der jeweiligen Verkehrssituation. Tatsächliche Werte und Bedingungen können je nach Fahrzeug, Fahrbahn, Witterung und Situation abweichen.
Nach einem schweren Unfall und einem wirtschaftlichen Totalschaden entsteht schnell der Eindruck, dass die Versicherung das beschädigte Auto „kauft“. In der Praxis läuft die Schadenregulierung jedoch häufig anders: Die Versicherung reguliert den Schaden, während der Unfallwagen grundsätzlich bei Dir als Eigentümer verbleibt.Welche Rolle spielt der Restwert?Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden werden insbesondere Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs betrachtet. Vereinfacht gesagt ist der Wiederbeschaffungswert der Betrag, den Du vor dem Unfall für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug hättest aufbringen müssen. Der Restwert beschreibt dagegen den Wert, den Dein beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch besitzt.Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis wird grundsätzlich der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Versicherung habe das Unfallfahrzeug bereits übernommen. Tatsächlich bedeutet die Berücksichtigung des Restwerts aber nicht automatisch, dass das Auto den Eigentümer gewechselt hat.Wer kauft den Unfallwagen tatsächlich?Je nach Schadenfall können im Gutachten oder im Rahmen der Regulierung konkrete Restwertangebote von Fahrzeugaufkäufern auftauchen. Entscheidest Du Dich für ein solches Angebot und kommt ein Kaufvertrag zustande, wird der Unfallwagen an diesen Käufer verkauft.Ein solcher Aufkäufer kann das beschädigte Fahrzeug anschließend beispielsweise:reparieren und wiederverkaufen,als Unfallfahrzeug weiterverkaufen,für Ersatzteile verwenden,für den Export aufbereiten,oder bei sehr schweren Schäden einer fachgerechten Verwertung zuführen.Was konkret mit dem Fahrzeug passiert, hängt stark von Schadensumfang, Alter, Modell und verbliebenem Restwert ab.Kann ich meinen Unfallwagen selbst verkaufen?Grundsätzlich kann ein Unfallwagen nach der Schadenregulierung auch anderweitig verkauft werden, solange Du noch verfügungsberechtigt bist. Allerdings solltest Du ein vorhandenes Restwertangebot der Versicherung nicht einfach ignorieren. Es kann Einfluss darauf haben, wie die Versicherungsleistung berechnet wird.Bevor Du ein anderes Angebot annimmst, solltest Du deshalb prüfen, welche Restwertberechnung Deinem Gutachten beziehungsweise der Abrechnung zugrunde liegt. Bei Unklarheiten kann eine Rückfrage beim Gutachter, Versicherer oder eine unabhängige rechtliche Beratung sinnvoll sein.Bei Autoankauf ADAM kannst Du Deinen Unfallwagen ebenfalls unverbindlich anbieten. Wir kaufen auch Fahrzeuge mit schweren Unfallschäden, wirtschaftlichem Totalschaden oder fehlender Fahrbereitschaft. Für die Bewertung helfen Fahrzeugdaten, Fotos vom Schaden und – sofern vorhanden – Informationen aus dem Gutachten.Weitere RatgeberWann lohnt sich der Verkauf eines Unfallwagens wirklich?Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden erklärtHinweis: Die Versicherung wird durch die Schadenregulierung nicht automatisch Eigentümer Deines Unfallwagens. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsfall, das Gutachten, vorhandene Restwertangebote und mögliche Vereinbarungen zur Fahrzeugübernahme. Prüfe deshalb vor einem anderweitigen Verkauf die Unterlagen Deiner Schadenregulierung. Autoankauf ADAM kann Deinen Unfallwagen anschließend kostenlos und unverbindlich bewerten.
Fahrzeugdaten per Telefon oder Formular mitteilen — schnell und unkompliziert.
Faires, unverbindliches Preisangebot — transparent und ohne Verhandlungsdruck.
Termin vor Ort, Barzahlung bei Übergabe — kein Warten, kein Stress.
Jetzt kostenlos anfragen — wir melden uns schnell zurück.