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FAQ

Unfallwagen von Versicherung gekauft - was passiert damit?

Die Frage

Was passiert mit meinem Unfallwagen, wenn er von der Versicherung gekauft wurde?

Die Antwort

Nach einem schweren Unfall und einem wirtschaftlichen Totalschaden entsteht schnell der Eindruck, dass die Versicherung das beschädigte Auto „kauft“. In der Praxis läuft die Schadenregulierung jedoch häufig anders: Die Versicherung reguliert den Schaden, während der Unfallwagen grundsätzlich bei Dir als Eigentümer verbleibt.

Welche Rolle spielt der Restwert?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden werden insbesondere Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs betrachtet. Vereinfacht gesagt ist der Wiederbeschaffungswert der Betrag, den Du vor dem Unfall für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug hättest aufbringen müssen. Der Restwert beschreibt dagegen den Wert, den Dein beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch besitzt.

Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis wird grundsätzlich der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Versicherung habe das Unfallfahrzeug bereits übernommen. Tatsächlich bedeutet die Berücksichtigung des Restwerts aber nicht automatisch, dass das Auto den Eigentümer gewechselt hat.

Wer kauft den Unfallwagen tatsächlich?

Je nach Schadenfall können im Gutachten oder im Rahmen der Regulierung konkrete Restwertangebote von Fahrzeugaufkäufern auftauchen. Entscheidest Du Dich für ein solches Angebot und kommt ein Kaufvertrag zustande, wird der Unfallwagen an diesen Käufer verkauft.

Ein solcher Aufkäufer kann das beschädigte Fahrzeug anschließend beispielsweise:

  • reparieren und wiederverkaufen,
  • als Unfallfahrzeug weiterverkaufen,
  • für Ersatzteile verwenden,
  • für den Export aufbereiten,
  • oder bei sehr schweren Schäden einer fachgerechten Verwertung zuführen.

Was konkret mit dem Fahrzeug passiert, hängt stark von Schadensumfang, Alter, Modell und verbliebenem Restwert ab.

Kann ich meinen Unfallwagen selbst verkaufen?

Grundsätzlich kann ein Unfallwagen nach der Schadenregulierung auch anderweitig verkauft werden, solange Du noch verfügungsberechtigt bist. Allerdings solltest Du ein vorhandenes Restwertangebot der Versicherung nicht einfach ignorieren. Es kann Einfluss darauf haben, wie die Versicherungsleistung berechnet wird.

Bevor Du ein anderes Angebot annimmst, solltest Du deshalb prüfen, welche Restwertberechnung Deinem Gutachten beziehungsweise der Abrechnung zugrunde liegt. Bei Unklarheiten kann eine Rückfrage beim Gutachter, Versicherer oder eine unabhängige rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Bei Autoankauf ADAM kannst Du Deinen Unfallwagen ebenfalls unverbindlich anbieten. Wir kaufen auch Fahrzeuge mit schweren Unfallschäden, wirtschaftlichem Totalschaden oder fehlender Fahrbereitschaft. Für die Bewertung helfen Fahrzeugdaten, Fotos vom Schaden und – sofern vorhanden – Informationen aus dem Gutachten.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Die Versicherung wird durch die Schadenregulierung nicht automatisch Eigentümer Deines Unfallwagens. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsfall, das Gutachten, vorhandene Restwertangebote und mögliche Vereinbarungen zur Fahrzeugübernahme. Prüfe deshalb vor einem anderweitigen Verkauf die Unterlagen Deiner Schadenregulierung. Autoankauf ADAM kann Deinen Unfallwagen anschließend kostenlos und unverbindlich bewerten.

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