Ja, ein geerbtes Auto kannst Du grundsätzlich verschrotten lassen, sobald geklärt ist, dass Du über das Fahrzeug verfügen darfst. Gerade bei älteren Autos, langen Standzeiten oder schweren technischen Defekten entscheiden sich Erben häufig gegen eine Reparatur.
Bevor Du einen Verwertungsbetrieb beauftragst, solltest Du allerdings prüfen, ob das Fahrzeug tatsächlich nur noch Schrottwert besitzt. Auch ein nicht fahrbereites oder beschädigtes Auto kann je nach Marke, Modell und Zustand noch einen interessanten Restwert haben.
Welche Unterlagen brauche ich bei einem geerbten Auto?
Da das Fahrzeug möglicherweise noch auf den Verstorbenen zugelassen ist, musst Du Deine Berechtigung zur Verwertung beziehungsweise zum Verkauf nachweisen können. Je nach Einzelfall können beispielsweise folgende Unterlagen relevant sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
- Personalausweis oder anderer Identitätsnachweis,
- Sterbeurkunde,
- Erbschein oder ein anderer geeigneter Erbnachweis,
- bei mehreren Erben gegebenenfalls Zustimmung oder Vollmacht der weiteren Berechtigten.
Welche Nachweise konkret erforderlich sind, hängt von der Erbsituation und dem weiteren Vorgehen ab. Bei einer Erbengemeinschaft solltest Du deshalb nicht eigenständig über das Fahrzeug verfügen, wenn die erforderliche Zustimmung der anderen Erben fehlt.
Verschrotten oder das geerbte Auto verkaufen?
Besonders bei einem Motorschaden, Getriebeschaden, fehlendem TÜV oder langer Standzeit wird ein Auto schnell als Schrottfahrzeug eingestuft. Das muss wirtschaftlich aber nicht die beste Lösung sein.
Bei Autoankauf ADAM kannst Du das geerbte Fahrzeug zunächst unverbindlich bewerten lassen. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und vorhandene Schäden. Kommt ein Ankauf infrage, kann das Fahrzeug somit verkauft werden, anstatt es lediglich zum Materialwert verschrotten zu lassen.
Ist das geerbte Auto nicht mehr fahrbereit, ist das ebenfalls kein grundsätzliches Hindernis. Bei einem erfolgreichen Ankauf kann die Abholung organisiert werden.
Weitere Ratgeber:
Hinweis: Bei einem geerbten Fahrzeug sollte vor Verkauf oder Verschrottung eindeutig geklärt sein, wer darüber verfügen darf. Bei einer unklaren Erbsituation oder Erbengemeinschaft solltest Du die rechtlichen Voraussetzungen zunächst prüfen. Autoankauf ADAM kann anschließend bewerten, ob sich der Verkauf des Fahrzeugs gegenüber einer Verschrottung noch lohnt. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.