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Frage

Muss ich den Unfallschaden angeben, wenn ich mein Auto verkaufe?

Antwort

Ja, als Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle bekannten Mängel und Schäden am Fahrzeug offenzulegen. Wenn Sie den Unfallschaden nicht angeben und der Käufer später herausfindet, dass das Auto einen Schaden hatte, könnte das zu rechtlichen Konsequenzen führen.