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  • Eine Frau telefoniert mit Sachverständigten wegen Autounfall

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich hier um einen Ratgeber handelt, mit dessen Hilfe Sie sich allgemein informieren und auf bestimmte Abläufe vorbereiten können. Dieser Guide kann eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Gutachter nicht ersetzen. In konkreten/speziellen Fällen verzichten Sie nicht auf die anwaltliche oder gutachterliche Beratung.

Es gibt unterschiedliche Gründe, das Unfallauto nicht mehr weiter zu fahren. Hier zeigen wir einige davon.

Ich bin der Unfallgeschädigte und es handelt sich um einen Haftpflichtschadenfall.

  • Sie wollen Ihr Auto nicht mehr haben und haben sich bereits ein neues ausgesucht. Wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert minus Restwert nicht übersteigen, können Sie sie vom Versicherungsunternehmen auszahlen und Ihr Unfallfahrzeug nicht reparieren, sondern verkaufen lassen.
  • Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr. Das Versicherungsunternehmen rechnet mit Ihnen wie folgt ab: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Sie können den beschädigten Unfallwagen verkaufen und sich auf die Suche nach einem neuen Fahrzeug machen.
  • Sie können bei der Versicherung die fiktive Abrechnung geltend machen. Der Versicherer wird sich immer die günstigste Abrechnungsvariante aussuchen: geschätzte Instandsetzungskosten oder Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Danach kann Ihr Unfallauto verkauft werden.
  • Wichtig: Bei einem Totalschaden oder einer fiktiven Abrechnung kann keine Wertminderung zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Ich habe den Unfall verursacht oder mein Auto weist Vandalismusschäden auf.

Es besteht die Möglichkeit, dies über meine Vollkaskoversicherung laufen zu lassen.

  • Im Falle eines Totalschadens wird Ihnen von Ihrer Versicherung der Wiederbeschaffungswert minus Restwert erstattet. Das nicht reparierte Unfallfahrzeug können Sie zum Verkauf überlassen.
  • Eine Reparatur ist möglich. Sie möchten aber Ihren beschädigten Wagen verkaufen, so können Sie die Kosten mit dem Versicherungsunternehmen fiktiv abrechnen lassen. Hier kommt wieder die günstigste Option für die Versicherung infrage: geschätzte Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Ich habe eine Teil- oder Vollkaskoversicherung und es gibt einen Hagelschaden an meinem Auto.

  • Die Vollkasko kommt grundsätzlich auch für die Schäden der Teilkasko auf.
  • Wenn die zu erwartenden Instandsetzungskosten den Wert Ihres Autos übersteigen, ist es durch Hagelschaden ruiniert. Obwohl es noch fahrtüchtig sein könnte. Das kann man auch positiv sehen. Nun wird es Ihnen möglich, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes von der Versicherung auszahlen lassen und das beschädigte Fahrzeug zu verkaufen.
  • Auch in diesem Kaskofall lässt sich der entstandene Schaden fiktiv abrechnen. Der Auszahlungsbetrag wird nach dem gleichen Prinzip vom Kfz-Gutachter ermittelt.

Ich bin nur haftpflichtversichert und habe einen Autounfall verursacht.

  • Sie können die erforderlichen Reparaturen aus der eigenen Tasche nicht finanzieren oder es liegt ein technischer Totalschaden vor. In solchem Fall sind Sie leider gezwungen, Ihr Unfallfahrzeug zum Restwert loszuwerden.

Alle Rechte vorbehalten. Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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