Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich hier um einen Ratgeber handelt, mit dessen Hilfe Sie sich allgemein informieren und auf bestimmte Abläufe vorbereiten können. Dieser Guide kann eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Gutachter nicht ersetzen. In konkreten/speziellen Fällen verzichten Sie nicht auf die anwaltliche oder gutachterliche Beratung.
Zunächst fragen Sie sich, ob Sie dieses Fahrzeug grundsätzlich weiter nutzen möchten. Wenn Ihre Antwort JA! lautet, möchten wir Ihnen folgende Tipps geben. Bei geringen Schadenssummen lohnt sich die Reparatur immer, auch wenn Sie nur haftpflichtversichert sind. Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Reparaturarbeiten keine Wertverbesserung für Ihr Auto darstellen werden. Nach der erfolgreichen Instandsetzung können Sie in Ihr Auto wieder einsteigen und losfahren!
Fall 1: Ich bin der Unfallgeschädigte und es handelt sich um einen Haftpflichtschadenfall.
- Wurde für Ihr Fahrzeug ein Kfz-Gutachten erstellt, vergleichen Sie die dort aufgelisteten Positionen wie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungs- und Restwert. Wird bei der Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten der Wiederbeschaffungswert nicht erreicht, kann mit der Instandsetzung sofort begonnen werden.
- Unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustands, des Fahrzeugalters und der Fahrleistung könnten Sie einen Wertminderungsanspruch zusätzlich haben, auch nach ordnungsgemäßer Reparatur des vorliegenden Schadens.
Beispiel aus der Praxis: Wann wird die Reparaturfreigabe wird erteilt?
Die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug betragen 4.445,00 €. Aufgrund des Fahrzeugalters wird der Wertminderungsanspruch nicht anerkannt. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 4.620,00 €. Der Restwert wird auf 910,00 € geschätzt. Eine Reparaturfreigabe liegt vor, da der Wiederbeschaffungswert nicht erreicht ist. Die Reparaturdauer beträgt voraussichtlich 3,5 Arbeitstage.
Fall 2: Ich habe den Unfall verursacht oder mein Auto weist Vandalismusschäden auf.
Es besteht die Möglichkeit, dies über meine Vollkaskoversicherung laufen zu lassen:
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, ob Sie sich für einen Tarif ohne oder mit Selbstbeteiligung entschieden haben und wie hoch diese ist. Des Weiteren, ob Sie die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen haben. Vergessen Sie nicht, dass Sie nach einer Schadensmeldung von dem Versicherer herabstuft werden.
- Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert, kann sich die Reparatur Ihres Unfallautos durchaus lohnen.
Fall 3: Ich habe eine Teil- oder Vollkaskoversicherung und es gibt einen Hagelschaden an meinem Auto.
- Die Vollkasko kommt grundsätzlich auch für die Schäden der Teilkasko auf. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, ob Sie sich für einen Tarif ohne oder mit Selbstbeteiligung entschieden haben und wie hoch diese ist.
- Wenn es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, lässt sich die Instandsetzung durch Ihre Versicherung finanzieren. Vor allem, wenn sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs beschädigt sind.
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