Inhalt
- Warum soll ich meinen gebrauchten Kleinwagen verkaufen?
- Wie sichere ich die Kinder im Auto richtig?
- Womit mache ich einen Kindersitz im Auto fest?
- Welche Normen schreibt der Gesetzgeber vor?
- So verkauft man den Kleinwagen mit autoankauf-adam.de
Warum soll ich meinen gebrauchten Kleinwagen verkaufen?
Größer werden hat in unserer Gesellschaft einen schlechten Beigeschmack. Mit wohlwollender Zustimmung aller Beteiligten - groß werden - dürfen bei uns die Autos. Und das ist sogar ein Status-Symbol.
Warum sollten Sie Ihr kleines Auto verkaufen und sich auf die Suche nach einem Auto der Kompakt-/Mittelklasse oder einem Van machen? Richtig, bei Ihnen ist der Nachwuchs unterwegs! Herzlichen Glückwunsch!
Als Eltern müssen Sie heutzutage komplexe Mobilitätsmuster täglich bewältigen: Kita, Sport, Schule, Arztbesuch etc. Das Abholen von Freunden gehört dazu. Wir gehen ebenso davon aus, dass Sie sich Ihr Familienleben am Wochenende nicht vor einem Fernseher sitzend sehen. Sondern auf einer gemütlichen Einkaufstour, in der Natur oder unterwegs zum Spielparadies. Die Urlaube nicht zu vergessen. Das alles erfordert die Mobilität und Flexibilität. Die Kumpels Ihrer Kinder müssen auch oft mit.
Das Fazit ist: Sie benötigen mehr Platz im Auto. Des Weiteren wollen Sie bestimmt nicht auf Ihren Fahrkomfort verzichten. Also, muss der gebrauchte Kleinwagen bzw. das Stadtauto weg. Ein größeres Auto - ein Familienauto - gehört zur Standardausrüstung der meisten Familien mit Kindern.
Die Kombis, SUV und Vans gibt es mit spannenden Designakzenten, zahlreichen Assistenzsystemen und vielen weiteren Ausstatungshighlights. Zum Beispiel: moderne Sicherheitssysteme, Panoramadach, elektrische Fensterheber, Kopfstützen ect.
Der nächste wichtige Punkt ist die Sicherheit der Kinder im Auto: die kleinen Mitfahrer müssen richtig sitzen! Das sollten die mobilen Eltern beachten.
Wie sichere ich die Kinder im Auto richtig?
Die häufigsten Fehler der Eltern sind:
- Der Kindersitz ist falsch eingebaut.
- Der Kindersitz entspricht nicht der Größe, dem Gewicht oder Alter des Kindes.
- Die Gurte verlaufen nicht korrekt.
Womit mache ich einen Kindersitz im Auto fest?
Für den Einbau des Kindersitzes im Auto gibt es zwei Alternativen:
- die Isofix-Verankerung
- die Gurtinstallation.
Für welche Alternative Sie sich entscheiden, hängt von Ihrem Auto ab. Für einen Isofix-Kindersitz muss das Auto die Haltebügeln besitzen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Beachten Sie die Angaben im Handbuch Ihres Fahrzeugs.
Die Kinder dürfen auch auf den Beifahrersitz, allerdings in einem ordnungsgemäßen Kindersitz gesichert. Schauen Sie ebenfalls im Handbuch Ihres Fahrzeugs nach, ob es hierzu spezielle Vorschriften vom Hersteller gibt. Des Weiteren prüfen Sie den Beifahrersitz auf das Vorhandensein der Isofix-Bügeln. Ggf. könnte man sie für den Beifahrersitz zusätzlich nachrüsten lassen.
Rückwärtsgerichtete Kindersitze (Reboarder) dürfen auf den Beifahrersitz, wenn der Airbag ausgeschaltet ist. Sitzen ältere Kinder vorne, achten Sie auf genügend Abstand zum Armaturenbrett.
Welche Normen schreibt der Gesetzgeber vor?
Unser Gesetzgeber schreibt die Kindersitz-Pflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder unter 1,50 Meter vor. Außerdem muss der Sitz ein Prüfsiegel tragen. Aktuell sind folgende Normen zugelassen:
- ECE 44/03
- ECE 44/04
- i-Size / ECE 129.
Nach UN ECE R 44/04 werden die Autokindersitze abhängig vom Gewicht - in fünf Kategorien eingeteilt:
- Klasse 0: Ab Geburt gibt es für Babys empfohlene Schale bis 10 kg. Sie wird entgegen der Fahrtrichtung eingebaut.
- Klasse 0+: Bis 13 kg. Die Babyschale wird rückwärtsgerichtet eingesetzt.
- Klasse I: Für Kleinkinder von 9 bis 18 kg / Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärts. Am besten eignen sich die Schalensitze mit Hosenträgergurt.
- Klasse II: von 15 bis 25 kg, Sitzerhöhung mit oder ohne Rückenstütze - vorwärts / oder Reboarder rückwärts
- Klasse III: von 22 bis 36 kg, Sitzerhöhung mit oder ohne Rückenstütze - vorwärts
Die neue Richtlinie i-Size / UN ECE R 129 orientiert sich an der Körpergröße des Kindes. Die Kindersitze werden nicht mehr in Klassen eingeteilt. Jeder Hersteller legt den Größenbereich für seine Kindersitze selbst fest. Die Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten dürfen nicht vorwärts bzw. in Fahrtrichtung im Auto sitzen. Der ADAC spricht die Empfehlung aus, die Kinder erst ab 2 Jahren vorwärts mitfahren zu lassen.
Wichtig ist, dass die erste Babyschale sowie spätere Kindersitze als sicher im Verkehr und frei von Schadstoffen bewertet werden. Um Gurtverletzungen zu verhindern, muss der Sicherheitsgurt eng am Körper und über der Schulter der Kindes verlaufen.
So verkauft man den Kleinwagen mit autoankauf-adam.de
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