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Auto eines Verstorbenen verkaufen – Wer ist berechtigt?

autoankaufadam

Einleitung

Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt nicht nur emotionale Belastung mit sich, sondern auch viele organisatorische Fragen. Eine davon lautet häufig:

Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?

Gerade wenn mehrere Angehörige beteiligt sind oder keine eindeutigen Unterlagen vorliegen, herrscht Unsicherheit. Darf ein Familienmitglied allein entscheiden? Wird ein Erbschein benötigt? Und was passiert, wenn es mehrere Erben gibt?

In diesem Beitrag erklären wir verständlich und Schritt für Schritt,

  • wer rechtlich zum Verkauf berechtigt ist,
  • welche Unterlagen erforderlich sind,
  • was bei einer Erbengemeinschaft zu beachten ist
  • und welche typischen Fehler vermieden werden sollten.

Die Informationen beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie sollen Angehörigen helfen, in einer ohnehin schwierigen Situation Klarheit zu gewinnen.

Praxishinweis

In unserer täglichen Praxis erleben wir immer wieder, dass Angehörige unsicher sind, wie sie mit einem Fahrzeug im Nachlass umgehen sollen. Oft steht das Auto zunächst ungenutzt vor dem Haus oder in der Garage, während gleichzeitig Versicherungs- und Steuerkosten weiterlaufen.

Besonders häufig treten Fragen auf wie:

  • „Darf ich das Auto alleine verkaufen?“ oder
  • „Müssen alle Geschwister unterschreiben?“

Aus diesen Erfahrungen heraus haben wir die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte in diesem Beitrag verständlich zusammengefasst – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?

Grundsätzlich gilt: Verkaufen darf nur die Person, die rechtlich Erbe geworden ist.

Mit dem Tod geht das Fahrzeug automatisch in den Nachlass über – und damit auf die Erben.

  1. Nur der rechtmäßige Erbe ist berechtigt
    Das Auto gehört nach dem Todesfall nicht automatisch dem Ehepartner oder einem bestimmten Kind, sondern der Person oder den Personen, die rechtlich als Erben feststehen. Wer Erbe ist, ergibt sich entweder aus:
    → einem Testament
    → oder der gesetzlichen Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist.
    Erst wenn eindeutig feststeht, wer Erbe ist, darf das Fahrzeug verkauft werden.
  2. Gibt es mehrere Erben? → Erbengemeinschaft
    Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben (z. B. mehrere Kinder), entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft.
    Das bedeutet:
    → Das Auto gehört allen Erben gemeinsam.
    → Kein Erbe darf allein entscheiden.
    → Für den Verkauf ist die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich.
    In der Praxis bedeutet das meist: Alle Erben unterschreiben den Kaufvertrag – oder eine Person erhält eine schriftliche Vollmacht der anderen.
  3. Erbschein oder Testament als Nachweis
    Damit ein Verkauf rechtlich wirksam ist, muss der Verkäufer seine Berechtigung nachweisen können. Üblich sind:
    → ein Erbschein
    Um die eigene Verkaufsberechtigung nachzuweisen, wird ein offizieller Erbnachweis benötigt: oder ein notariell eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll.
    Dieser Nachweis schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Ohne klare Legitimation kann ein Verkauf später angefochten werden.
  4. Ohne Erbnachweis ist kein rechtssicherer Verkauf möglich
    Liegt kein Nachweis vor, darf das Fahrzeug rechtlich nicht wirksam verkauft werden.
    Ein Verkauf ohne Berechtigung kann dazu führen, dass:
    → andere Erben den Verkauf rückgängig machen,
    → Schadenersatzforderungen entstehen,
    → oder es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
    Deshalb sollte vor einem Verkauf immer zuerst geklärt werden, wer tatsächlich verfügungsberechtigt ist.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Wer ein Auto aus einem Nachlass verkaufen möchte, sollte die erforderlichen Dokumente vollständig bereithalten. Das beschleunigt den Ablauf und verhindert spätere Rückfragen.

Folgende Unterlagen sind in der Regel notwendig:

  1. Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament)
    Um die eigene Verkaufsberechtigung nachzuweisen, wird ein offizieller Erbnachweis benötigt:
    → Erbschein oder
    → Notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll
    Dieser Nachweis bestätigt, wer rechtlich Erbe geworden ist. Ohne eine solche Legitimation ist kein rechtssicherer Verkauf möglich.
  2. Gültiger Personalausweis
    Der Verkäufer – also der Erbe oder Bevollmächtigte – muss sich ausweisen können. Der Personalausweis dient der Identitätsprüfung und gehört zu einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag dazu.
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    Früher bekannt als:
    → Fahrzeugschein (Teil I)
    → Fahrzeugbrief (Teil II)
    Diese Dokumente sind zwingend erforderlich, da sie den Halter und die Fahrzeugdaten ausweisen. Fehlt insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil II, ist ein Verkauf in der Regel nicht möglich.
  4. Sterbeurkunde (oft sinnvoll)
    Die Sterbeurkunde ist nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben, wird jedoch häufig als ergänzender Nachweis verlangt – insbesondere, wenn der Halter noch auf den Namen der verstorbenen Person zugelassen ist. Sie schafft zusätzliche Klarheit im Ablauf.
  5. Vollmacht bei Vertretung
    Handelt eine Person im Namen der Erben (z. B. ein Geschwisterteil), wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Diese sollte:
    → von allen Erben unterschrieben sein
    → ausdrücklich den Verkauf des Fahrzeugs erlauben
    So wird sichergestellt, dass der Verkauf rechtlich abgesichert ist.

Praktischer Hinweis
Aus unserer Erfahrung verzögert sich der Verkaufsprozess häufig nicht wegen des Fahrzeugs selbst, sondern wegen fehlender Unterlagen. Wer frühzeitig alle Dokumente zusammenträgt, spart Zeit und vermeidet unnötige Belastungen.

Auto aus dem Nachlass: Ummelden oder direkt verkaufen?

Nach einem Todesfall stellt sich häufig die praktische Frage:

Soll das Fahrzeug zunächst umgemeldet werden – oder ist es sinnvoller, es direkt zu verkaufen? 

Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab. In vielen Fällen ist jedoch ein zeitnaher Verkauf die unkompliziertere Lösung.

Versicherung läuft weiter

Solange das Fahrzeug nicht abgemeldet wird, besteht der bestehende Versicherungsvertrag grundsätzlich weiter.

Das bedeutet:

  • Beiträge werden weiterhin fällig
  • Auch wenn das Auto nicht genutzt wird

Zwar kann der Vertrag angepasst oder gekündigt werden, doch ohne Abmeldung entstehen laufende Kosten.

→ Kfz-Steuer läuft ebenfalls weiter

Auch die Kfz-Steuer endet nicht automatisch mit dem Todesfall. Sie läuft weiter, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Erst mit der offiziellen Abmeldung bei der Zulassungsstelle endet die Steuerpflicht.

→ Abmeldung spart laufende Kosten

Wird das Auto nicht mehr genutzt, ist eine Abmeldung oft sinnvoll.

Sie beendet:

  • die Versicherungspflicht
  • die Kfz-Steuer
  • mögliche Haftungsrisiken

Allerdings ist zu beachten:
Wird das Fahrzeug zunächst umgemeldet, entstehen zusätzliche Verwaltungsaufwände und gegebenenfalls Gebühren.

→ Direkter Verkauf ist häufig die pragmatische Lösung

In der Praxis entscheiden sich viele Erben für einen zeitnahen Verkauf, insbesondere wenn:

  • das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden soll
  • mehrere Erben beteiligt sind
  • das Auto nur noch Kosten verursacht
  • keine emotionale Bindung besteht

Ein direkter Verkauf erspart in vielen Fällen eine zwischenzeitliche Ummeldung und vermeidet unnötige laufende Ausgaben.

Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass Angehörige vor allem Klarheit und einen unkomplizierten Ablauf wünschen. Wenn alle Unterlagen vorliegen und die Erbfrage geklärt ist, lässt sich der Verkauf meist zügig und transparent regeln.

Typische Fehler beim Verkauf eines geerbten Autos

Gerade in einer emotional belastenden Phase passieren schnell organisatorische Fehler. Viele davon lassen sich vermeiden, wenn man die rechtlichen und praktischen Punkte frühzeitig klärt.

Hier sind die häufigsten Probleme aus der Praxis:

→ Verkauf ohne Zustimmung aller Erben

Ist mehr als eine Person Erbe geworden, gehört das Fahrzeug allen gemeinsam.
Wird das Auto ohne Zustimmung aller Beteiligten verkauft, kann der Vertrag später angefochten werden.

Das führt nicht nur zu rechtlichen Risiken, sondern oft auch zu familiären Konflikten. Deshalb sollte vor einem Verkauf immer eindeutig geklärt sein, dass alle Erben einverstanden sind – oder eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

→ Kein ausreichender Erbnachweis

Ohne Erbschein oder notarielles Testament ist ein rechtssicherer Verkauf nicht möglich.

Fehlt der offizielle Nachweis, kann:

  • der Käufer verunsichert sein
  • die Zulassungsstelle Probleme machen
  • oder der Verkauf später infrage gestellt werden

Ein vollständiger Erbnachweis sorgt für Klarheit und schützt alle Beteiligten.

Unrealistische Preisvorstellungen

Oft ist ein Fahrzeug mit Erinnerungen verbunden. Das kann die Preisvorstellung beeinflussen.

Gleichzeitig gilt:
Marktwert, Alter, Zustand und Laufleistung bestimmen den realistischen Verkaufspreis – nicht der ursprüngliche Neupreis oder der emotionale Wert.

Eine sachliche Bewertung hilft, Enttäuschungen zu vermeiden und unnötig lange Verkaufszeiten zu verhindern.

→ Das Fahrzeug bleibt zu lange ungenutzt stehen

Wird das Auto über Monate nicht bewegt, können zusätzliche Probleme entstehen:

  • Batterie entlädt sich
  • Reifen verlieren Luft
  • Flüssigkeiten altern
  • Feuchtigkeitsschäden drohen

Gleichzeitig läuft die Versicherung weiter – und unter Umständen auch die Steuer.

→ Kfz-Steuer und Versicherung laufen unbemerkt weiter

Solange das Fahrzeug angemeldet ist, entstehen laufende Kosten.

Gerade wenn organisatorische Fragen im Vordergrund stehen, wird dieser Punkt häufig übersehen. Eine rechtzeitige Entscheidung – Abmeldung oder Verkauf – verhindert unnötige Belastungen.

→ Zusammengefasst

Die meisten Schwierigkeiten entstehen nicht durch das Fahrzeug selbst, sondern durch fehlende Abstimmung oder unklare Unterlagen. Wer strukturiert vorgeht und die rechtlichen Grundlagen beachtet, kann den Verkauf eines geerbten Autos sachlich und sicher abwickeln.

Wie läuft der Verkauf bei Autoankauf ADAM ab?

Wenn alle rechtlichen Fragen geklärt sind und feststeht, wer zum Verkauf berechtigt ist, lässt sich der Ablauf strukturiert und transparent gestalten.

Gerade in sensiblen Situationen legen wir Wert auf einen klaren und nachvollziehbaren Prozess.

  1. Unverbindliche Bewertung
    Zunächst erfolgt eine Einschätzung des Fahrzeugs auf Basis der Fahrzeugdaten.
    Dabei berücksichtigen wir: Alter und Laufleistung, Zustand und Ausstattung, aktuelle Marktsituation.
    Die Bewertung ist unverbindlich und dient der Orientierung.
  2. Persönliche Abstimmung & Terminvereinbarung
    Wenn das Angebot für Sie passend ist, wird ein Termin vereinbart. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die jeweilige Situation und stimmen den Ablauf individuell ab.
  3. Vor-Ort-Abholung
    Das Fahrzeug kann direkt am Standort (deutschlandweit) übernommen werden – etwa am Wohnhaus, am Stellplatz oder in der Garage.
    Eine zusätzliche Ummeldung auf einen Erben ist in der Regel nicht erforderlich, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.
  4. Transparenter Kaufvertrag
    Der Verkauf erfolgt mit einem schriftlichen, nachvollziehbaren Kaufvertrag. Dabei wird dokumentiert: wer verfügungsberechtigt ist, welche Unterlagen vorgelegt wurden und in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet.
    Transparenz ist gerade bei Nachlassfahrzeugen besonders wichtig.
  5. Abmeldung des Fahrzeugs
    Auf Wunsch übernehmen wir die ordnungsgemäße Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Das bedeutet für Sie: keine weitere Kfz-Steuer, keine laufende Versicherung, klare Regelung der Haftung. Die Abmeldebestätigung wird selbstverständlich übermittelt.
  6. Auszahlung
    Die Auszahlung erfolgt unmittelbar und nachvollziehbar – wahlweise per Überweisung oder in bar, je nach Vereinbarung.

Hinweis zu besonderen Fahrzeugarten

Nicht selten handelt es sich bei Nachlassfahrzeugen um spezielle Fahrzeugtypen, etwa:

  • kleine Stadt- oder Seniorenfahrzeuge
  • sogenannte Mopedautos, die häufig im höheren Alter genutzt werden
  • Wohnmobile oder Camper

Falls Sie ein solches Fahrzeug geerbt haben, finden Sie hier weiterführende Informationen:

Auch in diesen Fällen gelten ähnliche rechtliche Grundlagen im Erbfall.

Abschließender Hinweis

Ein Fahrzeugverkauf im Rahmen eines Nachlasses sollte stets mit Ruhe und Klarheit erfolgen. Wenn die Erbfrage geklärt ist und alle Unterlagen vorliegen, lässt sich der Prozess in der Regel unkompliziert regeln.

Sollten Sie unsicher sein, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind, können Sie sich jederzeit unverbindlich informieren.

Häufige Fragen zum Verkauf eines Autos aus einem Nachlass (FAQ)

Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?
Verkaufen darf ausschließlich die Person oder Personengruppe, die rechtlich Erbe geworden ist. Gibt es mehrere Erben, müssen alle zustimmen oder eine Person schriftlich bevollmächtigen.

Darf ich das Auto meines verstorbenen Elternteils alleine verkaufen?
Nur dann, wenn Sie alleiniger Erbe sind.
Sind mehrere Personen erbberechtigt (z. B. Geschwister), gehört das Fahrzeug allen gemeinsam. In diesem Fall ist die Zustimmung aller erforderlich.

Benötigt man zwingend einen Erbschein?
In vielen Fällen ja. Alternativ kann ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll ausreichen.
Ohne einen offiziellen Erbnachweis ist ein rechtssicherer Verkauf in der Regel nicht möglich.

Was passiert mit Versicherung und Kfz-Steuer nach dem Todesfall?
Solange das Fahrzeug angemeldet bleibt, laufen Versicherung und Kfz-Steuer weiter.
Erst mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle enden die laufenden Kosten.

Muss das Auto zuerst auf einen Erben umgemeldet werden?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.
Wenn die Erben ihre Berechtigung nachweisen können, kann das Fahrzeug direkt verkauft werden. Eine Zwischenummeldung verursacht meist zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Kann ein Bevollmächtigter das Fahrzeug verkaufen?
Ja, wenn eine schriftliche Vollmacht aller Erben vorliegt.
Die Vollmacht sollte ausdrücklich den Verkauf des Fahrzeugs erlauben und von allen Beteiligten unterschrieben sein.

Was tun, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Solange keine Einigung besteht, ist ein Verkauf in der Regel nicht möglich.
In solchen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um eine Lösung innerhalb der Erbengemeinschaft zu finden.

Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität. Im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

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